KATEGORIE B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt;                                                              Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug                                                        der Kategorie B und einem Anhänger mit einem                                                          Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das                                                              Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.

Anforderung

Mindestalter

17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

 


 

Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

 


 

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

 


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis

  • bei Zweifel an der Fahreignung

 


 

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.

 


 

Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1

 


 

Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.

 


 

Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate

 


 

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig.

  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.

  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

 


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B1, F, G, M

 


 

Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.